Geschichte und Bedeutung des Feuerwehrvereins

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts organisierten sich Bürger aus allen Schichten der Bevölkerung in Feuerwehrvereinen, um sich gemeinsam gegen Brände und Naturgewalten zu wehren. So wurde auch in Tutzing am 17. Mai 1871 unsere Freiwillige Feuerwehr gegründet. Die Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr war damals Ehrensache. Kaum einer der alteingesessenen Namen fehlt auf den historischen Mitgliederlisten.

Die nötige Ausrüstung wurde vor allem mit Spenden wohlhabender Villenbesitzer und durch Zuschüsse der königlichen Regierung finanziert. Von 1875 bis 1911 unterhielt die Freiwillige Feuerwehr Tutzing sogar ein "Gesellschaftstheater", dessen spärlicher Ertrag ebenfalls in das Feuerlöschwesen investiert wurde.

Heute verpflichtet das Bayerische Feuerwehrgesetz die Kommunen, Feuerwehren aufzustellen, auszustatten und für den Unterhalt der Ausrüstung zu sorgen. Zusätzliche Vorschriften und Richtlinien regeln die Anforderungen bis ins letzte Detail.

In Artikel 5 führt das Bayerische Feuerwehrgesetz aus, dass die Einsatzkräfte in der Regel von Feuerwehrvereinen gestellt werden. Das Stellen von Einsatzkräften ist entsprechend als Hauptzweck des Feuerwehrvereins in Artikel 1 unserer Vereinssatzung festgehalten. Dabei organisieren die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr nicht nur sich selbst, sondern den kompletten Bereich Brandschutz und Technische Hilfeleistung – nach wie vor in ihrer Freizeit und ehrenamtlich.

In unserer Vereinssatzung sind aber noch weitere Vereinszwecke festgeschrieben:

So fördert der Feuerwehrverein auch die Belange des Feuerschutzes in unserer Gemeinde durch Bereitstellung von finanziellen Mitteln. Diese setzen sich aus den Beiträgen der Vereinsmitglieder, aber auch aus Spenden oder Erträgen von "wirtschaftlichen" Unternehmungen, wie zum Beispiel dem Wintersonnwendfeuer zusammen. Regelmäßig werden aus dem Vereinsvermögen Gerätschaften und Arbeitsmaterialien beschafft, die über die Gemeinde nicht finanziert werden können.

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